AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschule und Verkehrskundeunterricht

Fahrschule

Bei Lernfahrten muss immer der Lernfahrausweis mitgeführt werden. Die Fahrfähigkeit muss gem. SVG Art. 31 Abs. 2 und VRV Art. 2 jederzeit gewährleistet sein!

Alle Fahrschüler erhalten die aktuellen Richtlinien und Zahlungskonditionen schriftlich vor Ausbildungsstart. Preisanpassungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Eine Lektion umfasst 45 Minuten (inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung). Die Hin- und Rückfahrt zum Fahrschüler ist kostenlos.

Vereinbarte Lektionen müssen mindesten 48 Std. im Voraus abgemeldet werden. Sonntags ist die Fahrschule geschlossen. Abmeldungen oder Terminverschiebungen müssen telefonisch oder per Whatsapp erfolgen. Bei zu kurzfristiger Abmeldung, behalte ich mir vor, die Lektion zu verrechnen.

Zu spät erscheinen geht zu Lasten des Fahrschülers.

Während den Ausbildungslektionen ist das erhöhte Risiko für die anteilmässige Haftpflicht-, Fahrzeugsvollkasko- und Insassenversicherung ohne Selbstbehalt in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Diese ist 2 Jahre gültig.

Die private Unfallversicherung ist Sache jedes Teilnehmers.

Verkehrskunde Unterricht

Voraussetzung: Ein gültiger Lernfahrausweis ist Voraussetzung für den VKU Kurs. Dieser muss am ersten Kurstag vorgelegt werden. Teilnehmer, die über keinen gültigen Lernfahrausweis verfügen, müssen wir kostenpflichtig zurückweisen.

Anmeldung: Die Anmeldung muss per Internet oder Whatsapp erfolgen. Du erhälst eine Bestätigung per E-Mail und Whatsapp. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichterscheinen werden die vollen Kurskosten verrechnet.

Kurssprache: Deutsch. Kurskosten: Fr.190.- (inkl. gesetzlich vorgeschriebenem Lehrmittel) wird am ersten Kursabend in bar eingezogen.

Kursbeginn/Kursende: Die Kurse beginnen und enden pünktlich.

Abmeldungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Verhinderung kannst du dich fünf Arbeitstage (Samstag, Sonntag, Feiertage sind keine Arbeitstage) ohne Kostenfolge abmelden oder umbuchen. Bei Nichteinhalten dieser Frist oder unentschuldigtem Fernbleiben werden die vollen Kurskosten verrechnet.

Ersatzperson: Kann ein verhinderter Teilnehmer eine Ersatzperson für den gleichen Kurs organisieren, werden ihm keine Kurskosten verrechnet.

Krankheit: Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben stornieren wir die Anmeldung, wenn innert 7 Tagen ein schriftliches Arztzeugnis vorliegt. In diesem Fall verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.–.

Kursabsage: Bei weniger als fünf Teilnehmern behält sich die Fahrschule Merz das Recht vor, Kurse bis drei Tage vor Kursbeginn zu annullieren und die Teilnehmer nach Absprache auf andere Kurse umzubuchen.

Gerichtsstand: Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Bremgarten AG.